Kein Urlaubsanspruch bei Sabbatical
Bei der Berechnung gesetzlicher Urlaubsansprüche sind Zeiträume unbezahlten Sonderurlaubs regelmäßig mit "null" Arbeitstagen zu berücksichtigen. Für die Freistellungsphase z.B. bei einem Sabbatical im Blockmodell entstehen damit keine gesetzlichen Urlaubsansprüche. Grund hierfür ist, dass der Arbeitnehmer vollständig von der Pflicht zur Erbringung von Arbeitsleistung befreit ist.
LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16.02.2024 1 Sa 1108/23
Mein Hinweis:
Eigentlich klingt es nach einer Selbstverständlichkeit. Warum soll bei vollständiger Befreiung von der Arbeitspflicht zusätzlich ein Urlaubsanspruch entstehen? Der Arbeitnehmer arbeitet ja gar nicht. Dennoch gibt es auf europäischer Ebene Tendenzen dem Urlaubsanspruch einen materiellen Wert beizumessen, der unabhängig vom reinen Erholungszweck ist. Außerdem muss im Falle der Elternzeit der Urlaub aktiv vom Arbeitgeber gekürzt werden. Tut dies der Arbeitgeber nicht, entsteht trotz Elternzeit und der vollständigen Befreiung von der Arbeitspflicht ein Urlaubsanspruch. So gesehen stellt das Urteil des LAG einen Sachverhalt klar, den man eventuell hätte auch anders entscheiden können.
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