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Ich soll einen Aufhebungsvertrag unterschreiben - was tun?

 

Ihr Arbeitgeber legt Ihnen einen Aufhebungsvertrag vor und verlangt, dass Sie ihn unterschreiben sollen? Eventuell droht er mit einer Kündigung? Jetzt ist guter juristischer Rat erforderlich. Ich kümmere mich als Fachanwalt für Arbeitsrecht mit über 14jähriger Erfahrung um alle notwendigen Schritte, damit Sie zu Ihrem Recht kommen. Der wichtigste Rat: Unterschreiben Sie nicht voreilig. Niemand kann Sie dazu zwingen. Zögern Sie nicht, mich telefonisch zu kontaktieren oder den kostenlosen Schnell-Check bei Aufhebungsvertrag auszufüllen. Wir besprechen dann gemeinsam, was in dieser schwierigen Situation das richtige Vorgehen ist:

 

  • Möchten Sie um Ihren Arbeitsplatz kämpfen oder wären Sie bereit, wenn die Bedingungen stimmen, den Arbeitsplatz aufzugeben?
  • Sie erfahren, ob die eventuell angebotene Abfindung üblich oder deutlich zu niedrig ist.
  • Wir besprechen, wann Sie bei Abschluss eines Aufhebungsvertrages eine Sperrzeit bei der Agentur für Arbeit erhalten und ob und welche Lösungen es gibt, dies zu vermeiden.
  • Wenn Sie sich entscheiden, den Arbeitsplatz aufzugeben, verhandle ich für Sie die angemessenen Bedingungen für Ihr Ausscheiden. Dies umfasst z.B. eine Regelung zur bezahlten Freistellung, zum Zeugnis, zu etwaigen Bonuszahlungen oder Fragen zur Nutzung eines Dienstwagens.
  • Wir stehen diese schwere Zeit gemeinsam durch.
  • Ich kümmere mich persönlich um Ihr Anliegen und nehme auch die Gerichtstermine selber wahr. Andere Anbieter arbeiten teilweise mit externen Rechtsanwälten zusammen und vermitteln Sie nur weiter. 
  • Wir finden gemeinsam eine Lösung. Ob mit oder ohne Rechtsschutzversicherung.

 

Kosten
 
Rufen Sie mich für eine kostenlose kurze Ersteinschätzung an oder machen Sie den unverbindlichen Schnell-Check, damit wir alles weitere besprechen können. Wenn Sie rechtschutzversichert sind haben Sie das Recht, sich Ihren Anwalt frei wählen zu dürfen. Von diesem Recht sollten Sie auch Gebrauch machen, denn es geht um viel. Falls Sie nicht rechtsschutzversichert sind und einen Aufhebungsvertrag unterschreiben sollen, lohnt sich in vielen Fällen dennoch meine Beauftragung. Die bei einer professionellen Beratung zu erreichenden Abfindungen bzw. sonstigen Vorteile wiegen diese Kosten häufig um ein Vielfaches auf. Im Einzelfall ist auch die Vereinbarung eines Erfolgshonorars möglich. Kosten für mein Tätigwerden fallen dann nur im Erfolgsfall an.

 

Jetzt anrufen:
07071/5399740

 

Unverbindlicher Schnell-Check bei Aufhebungsvertrag

 

 

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