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typische Irrtümer bei Führungskräften

Auf leitende Angestellte oder sog. AT-Angestellte ist das Kündigungsschutzgesetz nicht anwendbar

Das ist teilweise richtig. Wesentliche Teile des Kündigungsschutzgesetzes sind tatsächlich auf bestimmte leitende Angestellte nicht anwendbar. Nach meiner Erfahrung ist es aber so, dass die weit überwiegende Zahl der Mitarbeiter, die in der Praxis als leitende Angestellte angesehen werden, gar keine „echten“ leitenden Angestellten im Sinne des Kündigungsschutzgesetzes sind. Erst Recht keine leitenden Angestellten sind die sog. AT-Angestellten. AT-Angestellter bedeutet in der Praxis nur, dass die Geltung von Tarifverträgen im Arbeitsvertag gerade nicht vorgesehen wurde, obwohl der Arbeitgeber Mitglied eines tarifschließenden Arbeitgeberverbandes ist.


Wenn Sie hierzu Fragen haben und gerne geprüft werden soll, ob Sie ein „leitender Angestellter“ sind, wenden Sie sich gerne an mich.

Wenn ich die Probezeit wegverhandeln kann, genieße ich Kündigungsschutz vom ersten Tag an.

Dies ist ein weit verbreiteter und ein gefährlicher Irrtum: Die Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes hat nichts mit  der Probezeitdauer zu tun. Das Kündigungsschutzgesetz ist immer nach 6 Monaten anwendbar – unabhängig von der Dauer der Probezeit. Weitere Voraussetzung ist, dass im Betrieb regelmäßig mehr als 10 Arbeitnehmer beschäftigt werden. .

Auf leitende Angestellte sind Tarifverträge nicht anwendbar

Das ist richtig, Tarifverträge sind auf leitende Angestellte generell nicht anwendbar. Der springende Punkt ist aber woanders: Nach meiner Erfahrung ist es in der Praxis so, dass eine weit überwiegende Zahl der Mitarbeiter, die als leitende Angestellte angesehen werden, gar keine „echten“ leitenden Angestellten im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes sind. Sollte der Arbeitgeber also Mitglied eines tarifschließenden Arbeitgeberverbandes sein, kann eine Tarifbindung durch Eintritt in die Gewerkschaft erreicht werden – auch wenn der Arbeitsvertrag keine Anwendbarkeit von Tarifverträgen vorsieht.

Als sog. AT-Angestellter habe ich eine bessere Position als die Tarifangestellten

 Das ist nicht immer richtig. AT-Angestellter bedeutet nur, dass im Arbeitsvertrag eine Geltung von Tarifverträgen nicht vereinbart wurde obwohl der Arbeitgeber Mitglied eines tarifschließenden Arbeitgeberverbandes ist (z.B. Südwestmetall). Oft aber nicht immer verdienen AT-Angestellte mehr als Tarifangestellte. Dennoch kann es sich im Einzelfall lohnen eine Tarifbindung durch Eintritt in die Gewerkschaft herbeizuführen. Gerne berate ich Sie hierzu.

Für mich als GmbH-Geschäftsführer ist ein unbefristeter Vertrag besser als ein befristeter Vertrag

Für Arbeitnehmer mag dies richtig sein, nicht jedoch für GmbH-Geschäftsführer. Unbefristete Verträge können nämlich mit relativ kurzen Fristen gekündigt werden, das Kündigungsschutzgesetz ist nicht anwendbar. Eine Kündigung ist daher auch jederzeit ohne Grund möglich. Bei einem befristeten Vertrag besteht dagegen zumindest die Sicherheit, dass dieser bis zum Ende erfüllt werden muss. Deshalb ist es ratsam, bei unbefristeten Verträgen sehr lange Kündigungsfristen (z. B. 12 Monate) zu vereinbaren oder sich bereits bei Vertragsschluss auf eine Abfindung zu verständigen, damit der GmbH-Geschäftsführer abgesichert ist.